Biotope

Apfelblüte
Chemnitzaue
Succispflanze mit Insekten

Gesetzlich geschützte Biotope

Biotope sind Lebensräume von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Diese können sich zum Beispiel im Wald, an Gewässern, auf Wiesen und Offenlandflächen, aber auch auf innerörtlichen Freiflächen befinden. Viele Biotope sind wichtig für den Schutz von Tieren und Pflanzen und den Erhalt der biologischen Vielfalt. Aber auch für das Landschaftsbild, das Klima und den Wasserhaushalt spielen Biotope eine wichtige Rolle.

Durch die Intensivierung der Landnutzung und den Flächenverbrauch durch Bebauung verschwinden immer mehr Biotope, werden zunehmend zerstört oder beeinträchtigt. Daher wurden besonders wertvolle, seltene oder bedrohte Biotoptypen im Naturschutzrecht als gesetzlich geschützte Biotope aufgenommen. Dieser Schutz gilt unmittelbar kraft des Gesetzes.

In den gesetzlich geschützten Biotopen gilt ein umfassendes Veränderungsverbot. Verboten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können (§ 30 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz). Die bisherige rechtmäßige Nutzung oder Bewirtschaftung wird nicht eingeschränkt.

Für folgende Biotope gilt ein gesetzlicher Schutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz:

  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
  • offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,
  • magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern,
  • magere Frisch- und Bergwiesen,
  • höhlenreiche Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume,
  • Serpentinitfelsfluren, Stollen früherer Bergwerksteiche, sowie Hohlwege.

Verzeichnis gesetzlich geschützter Biotope in der Stadt Chemnitz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz

Auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz sind mit Stand Januar 2024 circa 1.365 Biotope bekannt. Diese sind in einem amtlichen Biotopverzeichnis registriert.

Aufgrund der hohen Eigendynamik gibt es Biotope, die im Laufe der Zeit neu entstehen oder sich verändern können. Es kommt allein auf den tatsächlichen Zustand in der Natur an. Daher hat das Biotopverzeichnis nur deklaratorischen Charakter und ist nicht abschließend. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen damit auch Biotope, die nicht oder noch nicht im Biotopverzeichnis enthalten sind.

Weitere Informationen

Übersichtskarte zu den Biotopen im Stadtgebiet

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