Haltung von Exoten
Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Mit internationalen und nationalen Übereinkommen bzw. Regelungen werden Handel und Nachzuchten überwacht. Damit soll der illegale Handel unterbunden und so das Überleben der geschützten Arten in ihrem natürlichen Lebensraum gesichert werden. Diese Vorschriften gelten für Käufer bzw. Halter von z. B. zahlreichen Landschildkröten-, Papageien-, Schlangen-, Chamäleon- und einigen Orchideenarten.
Ob die zu erwerbende Art geschützt ist, kann eine Recherche in der Artenschutzdatenbank „WISIA“ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) klären. Für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gibt es eine Meldepflicht. Für Wirbeltiere zahlreicher streng geschützter Arten sind zudem EU-Bescheinigungen notwendig, die Ihnen beim Kauf vom Händler bzw. Züchter übergeben werden müssen. Welche Unterlagen im Rahmen der Bestandsmeldung einzureichen sind, erfahren Sie vom Verkäufer bzw. von der Stadt Chemnitz. Für Züchter gibt es weitere gesetzliche Regelungen.
Bestandsanzeige/-abmeldung
Der Stadt Chemnitz ist die Haltung solcher Tiere mit dem Formular Bestandsanzeige/-abmeldung schriftlich anzuzeigen, wenn der Halter seinen Wohnsitz in Chemnitz hat oder das Tier hier lebt. Dies gilt sowohl für den Erwerb, als auch für die Abgabe von Tieren.
Bitte senden Sie das Formular an Stadt Chemnitz, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, 09106 Chemnitz oder per E-Mail.
Achten Sie außerdem bei Urlaubsreisen darauf, dass beim Mitbringen von Tieren und Pflanzen bzw. Souvenirs von geschützten Arten (z. B. Griechische Landschildkröte, Schnitzereien aus Elfenbein) die gesetzlichen Regelungen zu beachten sind. Informationen für Urlaubsreisen hält die Bundeszollverwaltung und das BfN auf der Internetseite "Artenschutz im Urlaub" bereit.