Gebäudesanierung/-abbruch
Die Sanierung oder der Abbruch von Gebäuden gefährdet oft geschützte Tierarten, die in oder am Gebäude leben (Mauersegler, Turmfalke, Dohle, Haussperlinge, Schwalben, Fledermäuse u. a.). Diese Tiere leben und brüten in Mauerspalten, Gebäudeöffnungen und anderen Stellen, die aus bautechnischer Sicht unerwünscht sind und die bei Sanierungsarbeiten beseitigt werden sollen. Durch derartige Baumaßnahmen gehen eine Vielzahl von Nist- und Brutmöglichkeiten verloren.
Die Beseitigung von Brutplätzen und Quartieren ist streng verboten. Die Voraussetzungen für die Sanierungs- oder Abbrucharbeiten sind genau zu prüfen. Unter bestimmten Umständen können die Arbeiten unter strengen Auflagen durchgeführt werden. So können ersatzweise Nisthilfen an die Gebäude angebracht werden, die auch künftig das Nisten und Brüten ermöglichen.
Merkblatt
zum Artenschutzrecht bei Sanierungsvorhaben und dem Abbruch von Bauwerken: