Gebäudesanierung/-abbruch

Die Sanierung oder der Abbruch von Gebäuden gefährdet oft geschützte Tierarten, die in oder am Gebäude leben (Mauersegler, Turmfalke, Dohle, Haussperlinge, Schwalben, Fledermäuse u. a.). Diese Tiere leben und brüten in Mauerspalten, Gebäudeöffnungen und anderen Stellen, die aus bautechnischer Sicht unerwünscht sind und die bei Sanierungsarbeiten beseitigt werden sollen. Durch derartige Baumaßnahmen gehen eine Vielzahl von Nist- und Brutmöglichkeiten verloren.

Die Beseitigung von Brutplätzen und Quartieren ist streng verboten. Die Voraussetzungen für die Sanierungs- oder Abbrucharbeiten sind genau zu prüfen. Unter bestimmten Umständen können die Arbeiten unter strengen Auflagen durchgeführt werden. So können ersatzweise Nisthilfen an die Gebäude angebracht werden, die auch künftig das Nisten und Brüten ermöglichen.

 

Merkblatt

zum Artenschutzrecht bei Sanierungsvorhaben und dem Abbruch von Bauwerken:

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/