Gewässerrandstreifen

Naturnaher Bach

Bäche und Flüsse erfüllen wichtige Aufgaben für den Naturhaushalt und prägen das Stadtbild. Wer ein Grundstück an einem Gewässer besitzt oder wenn das Gewässer gar mitten durch das Grundstück verläuft, dann ist damit auch die Verpflichtung verbunden, dieses zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

Gewässerrandstreifen begleiten linienhaft die Fließgewässer, sie bieten Platz für eine eigendynamische Entwicklung natürlicher Uferstrukturen und schützen das Gewässer vor dem Eintrag von Stoffen aus angrenzenden Flächen. Zudem tragen sie zur Verbesserung der Hochwassersicherheit bei, bieten Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen und werten das Landschaftsbild auf. Deshalb sollten Randstreifen von allen anderen Nutzungen freigehalten werden.

 Unzulässiger Verbau eines Baches

Die Breite der Gewässerrrandstreifen beträgt grundsätzlich auf jeder Uferseite 10 m. Im bebauten Innenbereich gilt als Ausnahme eine reduzierte Mindestbreite von 5 m, jeweils gemessen ab Böschungsoberkante.[1], [2]

Damit die Gewässerrandstreifen ihre Funktionen erfüllen können, bestehen zahlreiche gesetzliche Einschränkungen in der Nutzung: So sind verboten:[1], [2]

  • die Umwandlung von Grünland,
  • das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie das Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,
  • der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln,
  • die auch nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden könnten,
  • die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen (dazu gehören z. B. auch Zufahrten, Wege, Stellplätze, Einfriedungen, Abstellflächen, Gartenhäuser und sonstige Unterstände).

Ein naturnah gestaltetes Ufer mit standortgerechten Gehölzen sichert das Ufer und bietet Rückzugsorte für verschiedene Tierarten. Ein standortgerechter Bewuchs an Gewässern kann beispielsweise aus folgenden Bäumen und Sträuchern bestehen:

Bäume:

  • Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
  • Silber-Weide (Salix alba)
  • Bruch-Weide (Salix fragili)
  • Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
  • Gemeine Esche (Fraxinus excelior)

Sträucher:

  • Purpur-Weide (Salix purpurea)
  • Ohr-Weide (Salix aurita
  • Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
  • Pfaffenhütchen (Euonynus europaeus)
  • Traubenkirsche (Prunus padus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)

Nicht standortgerechte Pflanzen, wie flach wurzelnde Nadelbäume und Koniferen, oder invasive Arten, wie Indisches Springkraut oder Japanischer Knöterich, verhindern die Ausbildung einer dichten Grasnarbe und begünstigen Uferabrisse bei Hochwasser.

Vor jeglichen geplanten Maßnahmen im Uferbereich und innerhalb des Gewässerrandstreifens sollten Sie sich an die untere Wasserbehörde wenden, um die Zulässigkeit und mögliche Randbedingungen rechtzeitig zu besprechen.

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