Grundwasser
Grundwasser ist der weltweit meistgenutzte Rohstoff. Eine Aufgabe der Wasserbehörden ist es, darüber zu wachen, dass das Grundwasser auch künftigen Generationen sauber und ausreichend zur Verfügung steht.
Die untere Wasserbehörde prüft bei allen Vorhaben die Auswirkungen auf den mengenmäßigen und chemischen Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers. Eine Verschlechterung des Zustands muss ausgeschlossen werden.[1], [2], [3]
Um diese Prüfung zu gewährleisten, ist für alle Maßnahmen, bei denen Grundwasser aufgeschlossen wird, eine Anzeige bei der unteren Wasserbehörde erforderlich.
Grundlage für einen vorsorgenden, flächendeckenden Grundwasserschutz ist eine systematische und kontinuierliche Überwachung der Grundwasserstände und der Grundwasserbeschaffenheit. Diese Aufgabe wird durch den Freistaat Sachsen bzw. dessen Beauftragte wahrgenommen[6]. Ein Messnetz zur Überwachung des mengenmäßigen Zustandes wird zusätzlich auch durch die Stadt Chemnitz betrieben[7].
Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes[4], [5] darf das Grundwasser nur benutzt werden, wenn dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Grundwasserbenutzungen sind z. B.
- das Entnehmen, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser, z. B. Nutzung eines Brunnens
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, z. B. Versickerung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser, Versickerung von Niederschlagswasser
- das Absenken von Grundwasser, z. B. zur Trockenlegung von Baugruben
- das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser, z. B. durch im Grundwasser errichtete Tiefgaragen
- Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, z. B. Abteufen von Bohrungen zur Errichtung von Brunnen oder Erdwärmesondenanlagen, Betreibung der Erdwärmegewinnungsanlage
Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Der Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen sind im Einzelfall abzustimmen.
Weitere Informationen
- [1] Europäische Wasserrahmenrichtlinie
- [2] Grundwasser-verordnung (GrwV) § 4
- [3] Grundwasser-verordnung (GrwV) § 9
- [4] Wasserhaushalts-gesetz (WHG) § 8
- [5] Wasserhaushalts-gesetz (WHG) § 9
- [6] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- [7] Grundwasserbericht der Stadt Chemnitz 2020 [2,2 MB]