Errichtung und Betrieb von Erdwärmeanlagen
Von oberflächennaher Geothermie spricht man bei Erdwärmeanlagen mit einer Bohrtiefe von bis zu 400 m.
Bei der Nutzung der oberflächennahen Geothermie unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Systemen, dem offenen und dem geschlossenen System.
Bei einem geschlossenen System erfolgt der Wärmeentzug über einen Wärmetauscher in Form eines Rohrsystems direkt im Boden. Zu den bekanntesten Ausführungen des geschlossenen Systems zählen dabei u. a. vertikale Erdwärmesonden und horizontale Erdwärmekollektoren, wobei vertikale Erdwärmesonden mit einer Tiefe von üblicherweise 70 bis 150 m die häufigsten Erdwärmeanlagen darstellen. Bei einem offenen System wird Grundwasser aus einem Förderbrunnen entnommen und nach dem Wärmeentzug über einen Infiltrationsbrunnen wieder eingeleitet. Aufgrund des Wartungsaufwandes und der Probleme, die ein direkter Eingriff in das Grundwasser mit sich bringt, sind offene Systeme im Stadtgebiet die Ausnahme.
Bei einer fachgerechten und ausreichenden Dimensionierung der Erdwärmesondenanlage kann die im Untergrund gespeicherte Energie zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, aber auch zum Kühlen genutzt werden. Hintergrund ist der Umstand, dass in Europa die Temperatur mit der Tiefe im Mittel um 3 Kelvin pro 100 m zunimmt.[1]
Die mit der Errichtung der Erdwärmesondenanlage verbundenen Erdaufschlüsse sind zunächst generell anzeigepflichtig.[2], [3]
Des Weiteren stellen sowohl die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage als auch deren Betrieb zudem Gewässerbenutzungen dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.[4], [5]
Die Antragstellung für Erdwärmeanlagen erfolgt - wie auch für die meisten anderen Erdaufschlüsse - in der Regel durch das ausführende Unternehmen. Zur Vereinfachung des Verfahrens steht hierfür das behördenübergreifende Portal ELBA.SAX zum Einreichen von Bohranzeigen im Freistaat Sachsen zur Verfügung. [6]
Bei der Auswahl eines Bohrunternehmens ist dabei auf ein Zertifikat nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 oder einen vergleichbaren Nachweis der besonderen Fachkunde zu achten.[7]
In jedem Fall ist für eine ordnungsgemäße Ableitung des bei der Bohrung ausgeblasenen Grundwassers zu sorgen, was mitunter in erheblichen Mengen anfallen kann. Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist dabei nur selten möglich. Oft ist die Einleitung des Bohrabwassers in die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Chemnitz deshalb die einzige Möglichkeit einer geregelten Ableitung. Dies bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ESC)[8]. Es wird daher empfohlen, diese bereits im Vorfeld der Antragstellung auf wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.
- [1] Oberflächennahe Geothermie
- [2] Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 49
- [3] Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) § 41
- [4] Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 8
- [5] Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 9
- [6] ELBA SAX
- [7] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
- [8] Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz
- Datenschutzrechtliche Informationen [134,9 kB]