Gewässerunterhaltung
Foto: Stadt Chemnitz
Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Pflege ausgebauter und nicht ausgebauter Fließgewässer. Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden.
Verantwortlich für die Gewässerunterhaltung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist an den Gewässern 1. Ordnung (Chemnitz, Würschnitz und Zwönitz) die Landestalsperrenverwaltung (Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Flussmeisterei Chemnitz). An allen übrigen Fließgewässern (ca. 330 km) erfolgt diese durch das Tiefbauamt der Stadt.
Über die Gewässerunterhaltung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den ökologischen Zustand der Fließgewässer nachhaltig zu verbessern, ohne dabei die Sicherung der Abflussverhältnisse zu vernachlässigen.
Die grundsätzlichen Ziele der Gewässerunterhaltung ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)[1] und dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG).[2] Demnach umfasst die Unterhaltung im Wesentlichen:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Dabei sind die Unterhaltungsmaßnahmen auf das „wasserwirtschaftlich Notwendige“ zu beschränken. Auch im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat die Gewässerunterhaltung in den vergangenen Jahren zunehmend eine neue Perspektive bekommen. Neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss ist die Bewahrung und Entwicklung der günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft ein gleichrangiges Ziel der Gewässerunterhaltung. Durch natürliche Prozesse eintretende Veränderungen am Gewässer sollen dort, wo dies nicht mit anderen Rechten kollidiert, zugelassen und so der natürlichen Eigendynamik und -entwicklung eines Gewässers mehr Spielraum geben werden.
Zu den Maßnahmen, die den ökologischen Zustand eines Fließgewässers langfristig und effektiv verbessern, zählen insbesondere die Freihaltung der Gewässerrandstreifen und die Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze.
Der Gewässerunterhaltungspflichtige ist für das Gewässerbett und den Böschungsbereich des Gewässers zuständig. Die Pflege des Gewässerrandstreifens obliegt den jeweiligen Grundstückeigentümern.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Flussmeisterei Chemnitz
Tel.: 0371 2625178-0
FM.Chemnitz@ltv.sachsen.de
Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz
Tel.: 0371 488-6601