Hochwasserschutz
Foto: Stadt Chemnitz
Auch wenn die Fließgewässer in unserer Stadt in normalen Zeiten nicht den Eindruck erwecken, dass von ihnen eine Gefahr ausgehen kann, so haben zuletzt die Hochwasserereignisse in den Jahren 2002, 2010 und 2013 das Gegenteil bewiesen und auch im Stadtgebiet von Chemnitz erhebliche Schäden angerichtet. Durch die historische Entwicklung der Stadt entlang der Flusstäler von Chemnitz, Würschnitz und Zwönitz und der immer stärkeren Inanspruchnahme der früheren Flussauen ist das Risiko und vor allem auch das mögliche Schadenspotential immer weiter gestiegen. Zudem ist entsprechend aktueller Studien des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft (LfULG) auch aufgrund des Klimawandels in den nächsten Jahren mit einem Anstieg der Starkregenereignisse, besonders in den Sommermonaten, zu rechnen.
Somit bedarf es intensiver Bemühungen, die Infrastruktur und bedeutende Sachwerte, aber zu aller erst auch die Bürger, angemessen zu schützen. Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen kann es dabei nicht geben. Direkt nach dem Hochwasserereignis 2002 wurden durch den Freistaat für die Gewässer 1. Ordnung Hochwasserschutzkonzepte in Auftrag gegeben, die den bestehenden Hochwasserschutz analysierten und Maßnahmen auswiesen, wie dieser verbessert werden kann. Zahlreiche Maßnahmen wurden seither durch die LTV umgesetzt.
Auch auf gesetzlicher Ebene wurden in den vergangenen Jahren die konkreten Anforderungen an die Hochwasservorsorge ausgebaut. So hat die Europäische Union 2007 die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ("Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie")[1] erlassen. Ihr Inhalt wurde im Jahr 2010 ins Wasserhaushaltsgesetz (WHG)[2] sowie ins Sächsische Wassergesetz (SächsWG)[3] aufgenommen und inhaltlich konkretisiert. Derzeitig werden die Hochwasserschutzkonzepte durch den Freistaat zu Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRMPl) fortgeschrieben. In diesem Zuge werden die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten aufgestellt bzw. fortgeschrieben. In diese Fortschreibung fließen auch die Erfahrungen der Hochwässer 2010 und 2013, aber auch die bereits fertiggestellten Hochwasserschutzmaßnahmen mit ein.
Parallel wurden durch die Stadt Chemnitz für den Kappelbach und in Zusammenarbeit mit der Stadt Limbach-Oberfrohna auch für den Pleißenbach Hochwasserschutzkonzepte beauftragt. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf ebenfalls fortgeschrieben.
Weitergehende Informationen zum städtischen Hochwasserschutzkonzept Chemnitz 2030 sowie zum Bauen in Überschwemmungsgebieten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Hochwasserschutzkonzept 2030
Da auch an allen anderen Gewässern in Chemnitz Schäden bei Hochwasserereignissen auftreten können, wurde die Stadtverwaltung Chemnitz im Jahr 2013 durch den Stadtrat (Beschluss BA-030/2013) beauftragt, eine Hochwasserschutzkonzeption „Chemnitz 2030“ zu erarbeiten. Ein Ziel dieses Konzeptes ist es, parallel zur gesetzlich vorgeschriebenen Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen und Hochwasserschutzkonzepten an Gewässern mit einem festgestellten signifikanten Hochwasserrisiko (Kappel- und Pleißenbach), für weitere Gewässer 2. Ordnung im Stadtgebiet sogenannte Gewässersteckbriefe zu erarbeiten.
In diesem Rahmen sollen einzugsgebietsbezogen und damit gewässerspezifisch eine Analyse der bestehenden Risiken bei möglichen Hochwasserereignissen erfolgen und spezifische Maßnahmen benannt werden, die diese minimieren können.
Dies erfolgte bereits für den Gablenzbach und den Wittgensdorfer Bach (Informationsvorlagen I-015/2017 und I-038/2019 an den Stadtrat), welche im Anschluss auch veröffentlicht wurden. Der folgende dritte Gewässersteckbrief thematisiert die Hochwassersituation im Bereich des Einzugsgebietes des Klaffenbacher Dorfbaches. Im Anschluss daran erfolgt dann die sukzessive Bearbeitung der städtischen Einzugsgebiete weiterer Gewässer 2. Ordnung.
Gewässersteckbriefe
Foto: Stadt Chemnitz
Bauen in Überschwemmungsgebieten
Auf Grundlage der Berechnungen der Hochwasserschutzkonzepte wurden an der Chemnitz, der Zwönitz, der Würschnitz, dem Kappelbach und dem Pleißenbach Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Nach der gesetzlichen Definition sind Überschwemmungsgebiete die Bereiche, die bis zu einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), überschwemmt werden können. Die entsprechenden Pläne und Hochwassergefahrenkarten sind hier jederzeit einsehbar, damit sich jeder Bürger über sein individuelles Hochwasserrisiko informieren kann.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur beim Vorliegen strenger Voraussetzungen möglich. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass mit einem geplanten Bauvorhaben
- die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
- der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird,
- der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird und
- das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird,
ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde (in der Regel das Baugenehmigungsamt) denkbar. Dabei muss auch immer geprüft werden, welche Auswirkungen auf die Nachbarschaft auftreten können. Es obliegt dabei dem Bauwilligen, das Vorliegen aller Befreiungsvoraussetzungen gegenüber der Genehmigungsbehörde, gegebenenfalls durch Gutachten, nachzuweisen.
Ausführliche Informationen zum Thema „Hochwasser in Sachsen“ und zum Hochwasserrisikomanagement finden Sie im Internet unter: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/index.html.
Zudem wurde im Freistaat Sachen in den letzten Jahren ein Hochwasserkompetenzzentrum in Leipzig aufgebaut, das Bürger zur Hochwassereigenvorsorge, zu hochwasserangepassten Bauweisen, zu Schutzmöglichkeiten für bestehende Gebäude und zur Ausstellung eines Hochwasservorsorgeausweises berät.
Weitere Informationen
Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen
An der Luppe 2
04178 Leipzig