Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieFK)

Werden gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, ist das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.
Aufgaben:
- zeitnahe und künftige Sicherung des Kindeswohls
- beratende Begleitung der Fachanalyse bis zu Entscheidung
- Unterstützung bei der Prüfung und Beurteilung bereits bekannter Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung durch externe Fallreflexion
- Beurteilung der aktuellen Lebenssituation des Kindes bzw. Jugendlichen
- Beurteilung geeigneter und notwendiger Hilfen bzw. Schutzmaßnahmen
- strukturierte und qualifizierte Situationsanalyse und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Die insoweit erfahrene Fachkraft (ieFK) trifft keine Entscheidung im Sinne einer Fallverantwortung - diese verbleibt bei der fallzuständigen Fachkraft.
Wie komme ich an eine insoweit erfahrene Fachkraft?
Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt durch die Anfragenden bei den in der Liste aufgeführten insoweit erfahrenen Fachkräften.
Der gesamte Prozess um die Hinzuziehung einer ieFK sowie befindet sich derzeit im kontinuierlichen Aufbau und ist noch nicht abgeschlossen.
Gesetzliche Grundlage
- Einführung mit § 8a SGB VIII im Jahre 2005 als verbindlicher Standard für MitarbeiterInnen freier Träger der Jugendhilfe zur Risikoeinschätzung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
- Erweiterung mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) im Jahr 2012
- § 4 Abs. 1 und 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Leitfaden Kinderschutz
Als Orientierung, was bei Anhaltpunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu tun ist, hat das Netzwerk Frühe Hilfen zusammen mit seinen vielfältigen Partnern und Partnerinnen sowie dem Jugendamt Chemnitz einen Leitfaden Kinderschutz entwickelt. Er richtet sich vor allem an Fachkräfte von Trägern der Jugendhilfe und Personen, denen im beruflichen Kontext minderjährige Schutzbefohlene anvertraut werden.
mehrSie möchten sich selbst als insoweit erfahrene Fachkraft registrieren?
Für den Fall, dass Sie sich als insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung stellen möchten, finden Sie im Downloadbereich rechts die entsprechenden Vereinbarungen samt Anlagen - je nachdem, ob Sie einem freien Träger der Jugendhilfe angehören oder natürliche Person sind.