Kinderschutzdienst
des Allgemeinen Sozialdienstes im Jugendamt
Die Stadt Chemnitz bietet seit Jahren ein breites Spektrum von Unterstützungen für Chemnitzer Familien in allen Lebensbereichen an. Die Vielfalt reicht von der ausreichenden Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen für die Kleinsten bis zu Bildungsangeboten für Eltern. Hilfe, Rat und Unterstützung gibt es für nahezu alle nur denkbaren Lebenslagen von Familienmitgliedern aller Altersstufen.
Der ASD hat zum Schutz der Kinder einen "Sozialpädagogischen Kinderschutzdienst" eingerichtet. Als frühe Hilfe für Familien ist dieser Kinderschutzdienst eine zentrale Stelle für Ratsuchende, die sich vorsorgend oder unterstützend zum Thema Kindeswohl und Vermeidung von Kindeswohlgefährdung beraten lassen wollen. Der Kinderschutzdienst ist auch Ihr Ansprechpartner bei akuten Krisen, wenn die Sicherheit von Kindern gefährdet ist.
Der Kinderschutzdienst im ASD ist für Bürger, Erzieher, Lehrer, Ärzte, Polizei und weitere Melder direkt erreichbar. Dadurch werden Handlungsverzögerungen vermieden und es können Beratungen oder sofortige Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erfolgen.
Kinder- und Jugendnotdienst
Außerhalb der Sprechzeiten des Kinderschutzdienstes kann in dringenden Angelegenheiten die Hilfe des Kinder- und Jugendnotdienst in Anspruch genommen werden. >>mehr
Aufgaben des Sozialpädagogischen Kinderschutzdienstes:
- Entgegennahme der Mitteilungen und Schilderungen zu Verdachtsfällen (persönlich, telefonisch und per E-Mail/Fax)
- Prüfung von Meldungen und Einleitung von Maßnahmen, zum Beispiel Vor-Ort-Besuche
- Beratung der Familien und deren Weitervermittlung an entsprechende Dienste, die Unterstützung sowie präventive Leistungen anbieten
- Beratung der Familien und Weitervermittlung an den ASD bei erkennbarem Hilfebedarf
- Sicherung des Kindeswohls bei akuten Gefährdungssituationen durch Krisen-intervention und weiteres Fallclearing bis zur Fallübergabe an den ASD oder andere Fachdienste
- Anrufung des Familiengerichtes zur Gewährleistung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche
- Durchführung des Clearingverfahrens für alle Inobhutnahmefälle bis zum 18. Lebensjahr
- telefonische und persönliche Beratung zum Thema Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung.
Die Mitarbeiter/innen des Sozialpädagogischen Kinderschutzdienstes beraten zusätzlich folgende Berufsgruppen auf Anfrage zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung:
- medizinisches Fachpersonal
- Beschäftigte anderer Ämter der Stadtverwaltung
- Lehrerinnen, Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
- Beschäftigte freier Träger
- Beschäftigte von Krankenkassen
- Beschäftigte der Polizeidirektionen und Justizbehörden
- Vermieter
Zudem haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, nach § 8b Abs. 1 SGB VIII2 bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieFK).
Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen
Das Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen bietet Schwangeren und jungen Eltern Unterstützung und Hilfe, die schöne gemeinsame Zeit mit ihrem Kind so liebevoll, sicher und so gesund verbringen zu können. >>mehr