Kinder- und Jugendnotdienst
Dezentrale Ausrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes
Zwei neue Häuser wurden am 2. Januar 2024 in Betrieb genommen
Der Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Chemnitz wurde dezentral ausgerichtet.
Hierfür entstanden in der Chopinstraße 2 und der Reichenhainer Straße 85 zwei neue Einrichtungen mit jeweils zehn Plätzen für die Altersgruppe von 7 bis unter 18 Jahre (8 reguläre Plätze, 2 Notplätze).
Für Kinder von 0 bis 6 Jahren steht bereits die Kleinkind-Inobhutnahme seit dem 1. Juni 2019 mit sechs Plätzen unter der Trägerschaft des Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. in der Parkstraße 26 zur Verfügung.
Am 20. Oktober weihten Bürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky und der Geschäftsführer des Trägers SFZ Förderzentrum gGmbH, Axel Brückom, die beiden neuen Standorte des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Chemnitz ein. Bereits im September waren Anwohner:innen und Interessierte eingeladen, die beiden Neubauten während offener Nachmittage zu besichtigen.
Dem Bau der beiden neuen Schutzeinrichtungen gingen gemeinsame Überlegungen der Stadt Chemnitz, dem Träger SFZ Förderzentrum gGmbH und dem Jugendhilfeausschuss voraus, mit dem Ziel, den Kinder- und Jugendnotdienst zu dezentralisieren und zwei moderne, inklusive Häuser zu errichten.
Die neuen Standorte des Kinder- und Jugendnotdienstes sind am 2. Januar 2024 in Betrieb genommen worden.
Kinder- und Jugendnotdienst des SFZ
Der Kinder- und Jugendnotdienst wird im Auftrag der Stadt Chemnitz seit 1. Juli 2019 durch das SFZ Förderzentrum gGmbH betrieben.
Die Aufnahme von hilfesuchenden jungen Menschen erfolgt am Standort Reichenhainer Straße 85.
Tel. 0371/3344600
mehrInformationen zum Kinder- und Jugendnotdienst
Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine erforderliche Schutzmaßnahme, wenn sich ein Minderjähriger, eine Minderjährige in einer akuten Krise oder Gefahr befindet und aus diesem Grund vorübergehend außerhalb der elterlichen Wohnung aufgenommen werden muss. Eine solche Inobhutnahmeeinrichtung wird auch Kinder- und Jugendnotdienst genannt, kurz KJND. Die Inobhutnahme ist eine zeitlich befristete, sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation rund um die Uhr, also an 365 Tagen und 24 Stunden.
Der Gesetzgeber hat diese Norm im § 42 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.
Der Schutz von Kindern, die Sicherstellung des Kindeswohl, die Inobhutnahme der Kinder bei Kindeswohlgefährdungen, die Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen und -einrichtungen sind Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz.
Vorrangiges Ziel ist, die Kindeswohlgefährdung abzuwehren und dem Kind oder Jugendlichen Schutz vor (drohender) lebens- oder entwicklungsgefährdender Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Nichtversorgung (z. B. Krankenhausaufenthalt, Unerreichbarkeit oder Tod der Bezugspersonen) zu schützen.
Dies geht einher mit:
- der Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer geschützten Umgebung
- der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erst- und Alltagsversorgung
- einer diagnostische Abklärung, ggf. medizinische und therapeutische Hilfen
- einer altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
Zugleich sind auch die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten. Gemeinsam mit dem Jugendamt und beteiligtem Träger werden Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen erarbeitet.
Abschließendes Ziel der vorläufigen, sozialpädagogischen Schutzmaßnahme ist eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung, wie:
- die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Herkunftsfamilie, sofern die Eltern selbst in der Lage und bereit sind die Gefährdung abzuwenden, ggf. mit einer sozialpädagogischen Unterstützung der Familie im häuslichen Umfeld
- die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten
- die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung, z. B. in einer Jugendwohngrupppe
- Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen
Der Kinder- und Jugendnotdienst, derzeit in der Flemmingstraße, muss aufgrund seines Alters und des baulichen Zustandes in absehbarer Zeit geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wurde bereits über einen längeren Zeitraum die Schließung der Einrichtung geplant und gleichzeitig das Konzept mehrerer kleiner Einrichtungen ausführlich geplant. Mit dem geplanten Konzept wird wie folgt auf die Bedürfnisse Kinder und Jugendlichen eingegangen:
- Verbesserung der räumlichen Bedingungen (z. B. Zimmer für ein bis maximal zwei Kinder, ausreichend Betreuungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungsräume)
- Barrierefreiheit
- kleine Kapazitäten, um mit den in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten zu können (Kapazität je Einrichtung: 8 Plätze + 2 Notplätze)
- Etablierung einer regelmäßigen psychologischen Begleitung der Kinder und Jugendlichen
- Benennung eines direkten Ansprechpartners für auftretende Fragestellungen oder Klärungsbedarfe für die betreuten Kinder und Jugendlichen und der Nachbarschaft
- Regelmäßige Kommunikation mit dem direkten Umfeld
Bei der Standortwahl für eine Inobhutnahmeeinrichtung sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Gemeinsam mit dem Landesjugendamt/nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wird geprüft, dass der neue Standort folgende Merkmale bzgl. Lage und Topographie aufweist:
- eine geringe Wohnbebauung in direkter Nachbarschaft der geplanten Einrichtung
- eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
- eine günstige Infrastruktur im Umfeld bzw. Möglichkeiten der Nutzung von Kita und Schule
- mindestens ein 2000m² großes Grundstück
- Barrierefreiheit
- Standorte der beiden Einrichtungen nicht nahe bei einander liegend